Mein Honorar berechne ich nach dem gesetzlichen Leitbild, dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), sofern ich nicht eine Honorarvereinbarung schließe. Kosten auslösende Maßnahmen stimme ich mit meinen Mandanten ab. Falls die anwaltliche Dienstleistung durch Zeitaufwand definiert werden kann oder standardisierbar ist, kann ein Zeithonorar vereinbart werden.