Unser Honorar berechnen wir nach dem gesetzlichen Leitbild, dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), sofern wir nicht eine Honorarvereinbarung schließe. Kosten auslösende Maßnahmen stimmen wir mit unseren Mandanten ab. Falls die anwaltliche Dienstleistung durch Zeitaufwand definiert werden kann oder standardisierbar ist, kann ein Zeithonorar vereinbart werden.
